Abfindung und Steuer, Fünftelregelung und Abfindungsrechner
Willkommen bei Abfindung - Steuern
Sie erhalten
eine Abfindung und müssen Steuer darauf zahlen
und möchten wissen, wie viel Ihnen von der Abfindung übrig bleibt? Dann sind Sie
hier genau richtig: Wir bieten kostenlose Abfindungsrechner
sowohl für die Lohnsteuer als auch für die
Einkommensteuer.
kostenloser online Abfindungsrechner
Außerdem erhalten Sie hier Steuertipps,
damit nicht ein großer Teil der Abfindung durch Steuern verloren geht. Durch
geschickte Steuergestaltung können Sie ganz legal mehr
Nettoabfindung erhalten. Wenn Sie eine Abfindung erhalten, wird diese zunächst
nach der
Fünftelregelung besteuert.
Abfindungen
sind Entschädigungen für das vorzeitige Ausscheiden aus dem
Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitgeber veranlasst
wurde. Die Abfindung wird für den Verlust des Arbeitsplatzes
gezahlt muss nicht unbedingt versteuert werden. Wenn Sie wissen
möchten, wie Sie keine Steuer auf Ihre Abfindung zahlen müssen, dann nehmen Sie
sofort Kontakt zu uns auf. Wir werden in Zusammenarbeit mit einem
Steuerberater, der auf die Steuerberatung bei
Abfindungen spezialisiert ist, eine Steuergestaltung finden, die Ihre
Abfindung steuerfrei lässt oder zumindest die Steuer reduziert:
Abfindung-Steuer@Cyberlab-GmbH.de
Die
Abfindung wird nach dem Zuflussprinzips im
Jahr der Auszahlung besteuert. Für die Höhe der Steuer kommt
es entscheidend darauf an, ob die Abfindung als Ausgleich
für Einnahmeverluste bzw. den Verlust Ihrer
Einnahmemöglichkeit behandelt werden kann. Denn dann
profitieren Sie von einer günstigeren Besteuerungsregelung,
der sogenannten
Fünftelregelung. Dieser spezielle Steuersatz soll eine hohe Steuerbelastung
abmildern. Die Fünftelregelung nützt aber wenig bzw. nichts, wenn Sie
bereits einen hohen Steuersatz haben oder Sie eine hohe Abfindung erhalten.
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Abfindung Steuer
Für die
Abgrenzung zwischen steuerbegünstigter Abfindung und normal
zu versteuernden Vergütungen aus einem Arbeitsverhältnis ist
der vereinbarte Zeitpunkt der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses von Bedeutung. Wichtig ist auch, dass
der
Abfindungsanspruch erst als Folge einer vorzeitigen
Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses entsteht bzw.
entstanden ist. Dies gilt auch, wenn der Abfindungsanspruch
bereits früher vereinbart worden ist.
Keine
steuerbegünstigte
Abfindung stellen hingegen Einnahmen dar,
die Ihr Arbeitgeber in Erfüllung arbeitsvertraglicher
Vereinbarungen zahlt bzw. es sich bereits um bei Abschluss
oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte
Vergütungen handelt. Weitere Voraussetzung für die Nutzung
der
Fünftelregelung ist, dass Ihnen mit der Zuwendung
steuerpflichtige Einnahmen weggefallen sind. Abstrakt
formuliert: Es muss stets gegen den Willen des
Steuerpflichtigen ein Schaden eingetreten sein und
das schadenstiftende Ereignis darf durch den
Steuerpflichtigen nicht selbst herbeigeführt worden sein.
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Abfindung Steuer
Wichtig für die
Inanspruchnahme der Tarifermäßigung (Fünftelregelung) ist, dass die Abfindung
auch tatsächlich in einem Veranlagungszeitraum
(Kalenderjahr) als
Einmalbetrag ausbezahlt wird bzw.
vollständig in mehreren Teilbeträgen innerhalb des Jahres
zufließt. Nur dann tritt das von der Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofes (BFH-Urteile)
im Grundsatz geforderte Merkmal der so genannten Zusammenballung ein. Ausnahmen hiervon gibt es, z. B. wenn
die Abfindung von vornherein in einer Summe festgesetzt war
und aus anderen - außersteuerlichen - Gründen in mehrere
Kalenderjahre verteilt wurde.
Zum anderen
müssen durch die Abfindung die bis zum Jahresende
wegfallenden Einnahmen überschritten werden, die
Sie sonst bekommen hätten. Übersteigt also die von Ihnen
erhaltene Abfindung die bis zum Ende des
Veranlagungszeitraums voraussichtlich noch erzielten
Einnahmen aus dem beendeten Arbeitsverhältnis nicht und
beziehen Sie auch keine weiteren Einnahmen, die Sie bei
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht erhalten hätten,
liegt ebenfalls keine Zusammenballung vor und Sie müssen die
Zuwendung der Regelbesteuerung (keine
Fünftelregelung) unterziehen.
Von dem
Erfordernis der Zusammenballung rücken die Finanzämter
jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ab. So zum Beispiel,
wenn Sie die Abfindung in Teilbeträgen über mehrere
Kalenderjahre erhalten, obwohl die Vereinbarung eindeutig
auf einen Einmalzufluss gerichtet war. Die Finanzämter
lassen beispielsweise dann die günstigere Besteuerung
gelten, wenn die Einmalauszahlung versehentlich - z. B. auf
Grund eines Rechenfehlers - zu niedrig erfolgte oder
Nachzahlungen nach einem Rechtsstreit gewährt werden.
Voraussetzung für die Erlangung der Tarifermäßigung im
Billigkeitsweg ist allerdings eine form- und fristgerechte
Antragstellung.
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Abfindung Steuer
Wurden Ihnen Zusatzleistungen zur
Abfindung aus Gründen der sozialen Fürsorge zusätzlich
gezahlt, gefährden diese – späteren – Zahlungen die
Steuervergünstigung (Fünftelregelung) Ihrer Abfindung selbst unter bestimmten
Voraussetzungen nicht. Voraussetzung ist u. a. dass die
Zusatzleistungen tatsächlich nur ergänzenden Charakter haben
und nicht die Entlassungsabfindung selbst betragsmäßig
erreicht oder sogar übersteigt. Vorsicht geboten ist auch
bei ganzen Leistungs- und Versorgungspaketen,
die z. B. die GmbH ihrem Geschäftsführer zahlt. Für die
maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze muss ein umfassender
Einnahmevergleich durchgeführt werden.
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Abfindung Steuer
Die Steuer auf Ihre Abfindung können Sie mit unserem
kostenlosen Abfindungsrechner online selbst schnell und einfach berechnen. Wir bieten Ihnen einen
kostenlosen online
Abfindungsrechner, sowohl für die einzubehaltende Lohnsteuer als auch für
die endgültige Einkommensteuer. Wir - die Cyberlab GmbH - programmieren seit vielen Jahren
erfolgreich Software im Bereich Steuern
und Buchhaltung, wie z.B. die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter und andere Steuerprogramme.
Bitte unterscheiden Sie zunächst den Lohnsteuerabzug
von der am Ende des Jahres festzusetzender Einkommensteuer. Der Lohnsteuerabzug ist wie eine
Einkommensteuervorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld. Sie können
sich durch den Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Das ist für Sie die einzige
Möglichkeit, sofort eine höhere Abfindung ausgezahlt zu bekommen. Sie können
uns gerne fragen, wie Sie eine höhere Abfindung erhalten können. Für den
Lohnsteuerabzug auf Ihre Abfindung verwenden Sie bitte unseren kostenlosen online
Lohnsteuerrechner.
Nach der Reduzierung der Lohnsteuer sollte es Ihnen
darum gehen, die festzusetzende Einkommensteuer zu
reduzieren um so eine möglichst hohe Steuererstattung zu erhalten. Eine
Steuererstattung können Sie nur erhalten, wenn Sie eine
Einkommensteuererklärung abgeben. Bitte beachten Sie, dass die
Einkommensteuer sich durch unsere
Steuersparmodelle erheblich reduzieren lässt. Die Einkommensteuer wird
auch gerne als "Dummensteuer" bezeichnet. Es gibt viele
Steuersparmodelle, mit der Sie die Einkommensteuer auf Ihre
Abfindung vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren können. Wir
können Ihnen auch helfen, wenn Sie hier Abfindung bereits im Jahr 2011
erhalten haben. Wir bieten sehr effektive Steuervermeidungsstrategien, die
wir in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickeln. Ihre
Einkommensteuer können Sie - ohne Steuersparmodelle vorab - mit unserem
kostenlosen online
Einkommensteuerrechner berechnen. Gerne berechnen wir
Ihnen kostenlos wie viel Steuern man zusätzlich sparen kann.
Gerne helfen wir Ihnen auch, wie Sie darüber hinaus
auch noch die
Abgeltungssteuer auf Ihre angelegte Abfindung zu
vermeiden, dann kontaktieren Sie uns.
Wir danken
Steuerberater Michael Schröder für diesen
Beitrag, der auf die Steuerberatung bei
Abfindungen spezialisiert ist. Er wird auch gerne Sie
beraten, wie Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen möchten. Für Fragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Abfindung-Steuer@Cyberlab-GmbH.de
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